§ 57a nach KFG "Pickerl" bei KFZ-BOZO
Überprüfung führen wir im Haus durch
PKW - Kombi - leicht LKW (N1) bis 3,5 t / Anhänger bis 750 kg ungebremst
- PKW - Kombi - leicht LKW bis 2,8 t € 70,00
- PKW - Kombi - leicht LKW bis 3,5 t € 100,00
- Anhänger bis 750kg ungebremst € 50,00
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Der richtige Weg für Ihre Sicherheit!
Die Überprüfung im Detail:
- Bremsen und Bremsanlage
Fast nichts ist wichtiger bei einem Fahrzeug und kaum ein Bauteil ist einem höheren Verschleiß ausgesetzt als die Bremsen.
Dabei kann deren schlechte Funktionalität oder gar ein Versagen verheerende Folgen für Sie oder andere Verkehrsteilnehmer haben.
Darum wird nicht nur die Funktionsfähigkeit überprüft, sondern alle mit den beiden unabhängigen Bremssystemen zusammenhängenden Komponenten.
Alleine hier werden über 30 Positionen auf deren Wirksamkeit und Zustand überprüft.
- Lenkvorrichtung und Lenkrad
Nicht nur bei einem Ausflug in die Berge ist die gesamte Lenkung unvorstellbaren Belastungen ausgesetzt, sondern auch im täglichen Verkehr.
Obwohl wir es dank der Servolenkung nicht merken, überträgt sich die gesamte Kraft auf deren System.
Darum überprüft die Werkstätte nicht nur den Endanschlag oder die Gängigkeit der Lenkung, sondern das Gesamte und
für das freie Auge nicht sichtbare System wie Lenkgestänge, Lenkgelenke, Lenksäule, Lenkseile und vieles mehr.
Das Lenksystem ist der direkte Kontakt des Reaktionsvermögens auf die Straße. Darum kann hier kein Spiel toleriert werden.
- Sichtverhältnisse
Ein sicheres Fahren ist nur bei ausgezeichneten Sichtverhältnissen möglich.
Alleine ein blinder Außenspiegel erhöht den toten Winkel und somit das Unfallrisiko um ein Vielfaches.
Aber auch ein technischer Defekt beim Defroster kann gefährliche Auswirkungen haben, wenn im Winter auf der Autobahn die Windschutzscheibe einfriert und somit die Sicht eingeschränkt ist.
- Leuchten, Rückstrahler und sonstige elektrische Anlagen
Jeder hat sich sicherlich schon einmal geärgert, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug in der Nacht blendet,
weil die Scheinwerfer falsch eingestellt sind oder nur ein Abblendlicht funktioniert. Die elektrische Anlage eines Fahrzeugs ist umfangreich und kompliziert.
Es kann schon passieren, dass die eine oder andere Lampe ausfällt.
Aber auch Verschmutzungen der Beleuchtung durch Schnee, Matsch, Regen oder Staub können die Sicht oder das „Gesehen werden“ beeinträchtigen.
Es ist daher zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer, wenn die Beleuchtung regelmäßig kontrolliert wird.
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
Ein angenehmes Reisen im Auto ist nur möglich, wenn Achsen, Reifen, Stoßdämpfer oder die Federung überhaupt in bestem Zustand sind.
Sie dämpfen jede Unebenheit der Straße und ermöglichen einen entsprechenden Fahrkomfort. Das Eigenlenkverhalten kann positiv beeinflusst werden.
Schon kleinste Unebenheiten auf der Straße werden durch diese Komponenten ausgeglichen.
Daher stehen diese mechanischen Teile auch unter einer Dauerbelastung mit unvorstellbaren Kräften.
Ein kaum merkbares Schwingen des Fahrzeugs kann eine gebrochene Feder als Ursache haben.
Bei schnellen Ausweichmanövern kann dies allerdings schwere Folgen mit sich führen.
Oder ein kaum sichtbarer Haarriss in der Felge, die auf Grund ihrer Gusskonstruktion kaum reparabel ist, kann schwere Reifenschäden während der Fahrt verursachen.
- Fahrgestell und daran befestigte Teile
Als Fahrgestellt werden die tragenden Teile von Fahrzeug bezeichnet. Das Fahrgestell ist das Grundgerüst eines Fahrzeugs und somit der Stabilisator, an dem mehr oder weniger alles befestigt wird. Sobald dieses Grundgerüst beschädigt oder beeinträchtigt ist, kann dies Auswirkungen auf alle daran befestigten Teile haben. Tragende Teile haben die Funktion, den Antrieb, Karosserie und Nutzlast zu tragen und gegen äußere Krafteinwirkung zu stabilisieren. So können schon Durchrostungen auf Grund der winterlichen Witterungsverhältnisse und der damit verbundenen Salzstreuungen eine unmittelbare Gefährdung der Verkehrssicherheit zur Folge haben. Denn diese beeinträchtigen die Stabilität des Fahrzeuges.
- Ausstattung
Zur Ausstattung zählt grundsätzlich die Funktionalität von Sicherheitsgurten oder Airbag, die bei fehlerhafter Funktion die eigene Gesundheit bei einem Unfall gefährden können.
Ein angescheuerter oder eingerissener Sicherheitsgurt kann bei einem heftigen Aufprall reißen und ist somit wirkungslos sein.
Unter dieser Hauptgruppe wird auch das vorgeschriebene Warndreieck (E-Prüfzeichen), Reflektierende Warnkleidung einem Unfall oft lebenswichtig sein kann.
- Umwelt
Ein schadhafter Auspuff oder eine undichte Flüssigkeitsleitung (z. B. Öl, Benzin) haben wir uns alle schon geärgert,
doch neben dem persönlichen Ärger, schadet dies vor allem unserer Umwelt und dem Klima.
Der Verkehr ist ein wesentlicher Faktor der gesamten Schadstoffemissionen und somit der Umweltbelastung.
Ein verschmutzter Luftfilter, ein falsch eingestellter Motor oder ein defekter Katalysator müssen erneuert werden, um unsere Umwelt so wenig als möglich zu belasten.
- Prüfpunkte für Fahrzeuge zur Fahrgastbeförderung
Darüber hinaus werden bei Fahrzeugen welche zur Fahrgastbefördergung dienen zusätzliche Positionen überprüft, welche zur Sicherheit des Fahrgastes notwendig sind.
- Identifikation des Fahrzeuges
Unter dieser Hauptgruppe werden diverse Kennzeichnungen des Fahrzeuges überprüft.
Diese Kennzeichnungen dienen zwar nicht direkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit, sind aber als Besitznachweis für die Prüfstelle notwendig.
Damit wird eindeutig nachgewiesen, dass Sie der Besitzer des Fahrzeuges sind.
Quelle: "Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker § 57a"
Die periodische Überprüfung Ihres Fahrzeugs ist nach § 57a des Kraftfahrgesetzes geregelt – umgangssprachlich auch bekannt unter „Pickerl“, und für viele ein lästiger, immer wiederkehrender Termin. Aber, betrachten Sie doch einmal die Komplexität des hochtechnologischen Wunderwerks Kraftfahrzeug.
Immer schneller entwickeln die Fahrzeugkonstrukteure neue Technologien, die der Fahrzeugsicherheit, dem Fahrkomfort und dem Spritverbrauch gerecht werden.
Dies bedarf einer unvorstellbaren Zusammenarbeit elektronischer Komponenten.
Wussten Sie, dass in einem PKW etwa zwei Kilometer Kabel verlegt sind? Auch die Verkehrssituation hat sich maßgeblich weiterentwickelt.
Seit 1960 hat sich alleine der PKW-Bestand in Österreich verzehnfacht. Damit hat sich unweigerlich auch das Fahrverhalten eines jeden einzelnen Verkehrsteilnehmers verändert.
Darum ist es notwendig, mit dem technologischen Fortschritt, mit der Verkehrssituation und den klimatischen Bedingungen auch das Selbstverständnis zum eigenen Fahrzeug weiterzuentwickeln.
Die § 57a-Begutachtung überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik.
Dies dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Quelle: Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker § 57a
Die erste Begutachtung ist bei Neufahrzeugen der EG-Fahrzeugklasse M1 seit April 2002 nach 3 Jahren, anschließend nach zwei Jahren und danach jährlich notwendig.
Die Überprüfung darf frühestens einen Monat vor dem Ablaufmonat des Pickerls und muss spätestens mit Ende des vierten Monats nach dem Ablaufmonat erfolgen.
Über das Ergebnis der Überprüfung wird ein schriftliches Gutachten erstellt. Gilt auch für Anhänger!
Die nächste Pickerl-Überprüfung steht an?
Sie sind auf der Suche nach einer autorisierten Kfz-Werkstatt in Wien?
Bei KFZ-BOZO sind Sie richtig:
- Überprüfung von Fahrzeugen aller Marken
- Schnelle Terminvergabe
- Fairer Preis
- Geschulte und autorisierte Mitarbeiter
- Persönliche Beratung
- Rasche Abwicklung
- Kostenloser Leihwagen auf Anfrage
Doch was ist die § 57a-Überprüfung überhaupt? In welchen Abständen muss die Pickerl-Überprüfung durchgeführt werden?
Gibt es eine Toleranzfrist? Was wird überprüft? Was passiert, wenn Sie das Pickerl nicht mehr bekommen? Welche Unterlagen benötigen Sie? Und was kostet es?
Hier finden Sie alle Antworten:
Was ist die § 57a-Überprüfung?
Die § 57a-Überprüfung, umgangssprachlich Pickerl, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von Kfz und bestimmten Anhängern.
Dabei wird das Fahrzeug auf seine Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit geprüft.
Nach der Begutachtung wird Ihnen ein schriftliches Gutachten ausgehändigt und eine Begutachtungsplakette an der Windschutzscheibe befestigt.
Die § 57a-Überprüfung darf nur von autorisierten Einrichtungen durchgeführt werden – Bei der KFZ-BOZO Meisterbetrieb.
Wann ist das nächste Pickerl fällig?
Bei der § 57a-Begutachtung gilt die 3-2-1-Regel
Das bedeutet, dass die Pickerl-Überprüfung nach folgenden Zeiträumen fällig ist:
- bei Neuwagen drei Jahre nach der Erstanmeldung
- die zweite Überprüfung nach zwei weiteren Jahren
- anschließend jährlich
Tipp: Auf dem Pickerl auf Ihrer Windschutzscheibe sind Jahr und Monat der nächsten fälligen Pickerl-Überprüfung eingestanzt.
Wie lange darf man das Pickerl überziehen?
Grundsätzlich darf die Pickerl-Frist um 4 Monate überzogen werden. Diese Toleranzfrist gilt jedoch nur für privat genutzte PKW.
Doch Achtung: Die Frist gilt nur in Österreich – sollten Sie also ins Ausland fahren, muss die Pickerl-Überprüfung fristgerecht durchgeführt werden.
Bei abgelaufenem Pickerl drohen in Österreich Strafen von bis zu EUR 5.000.-
Übrigens: Die Pickerl-Überprüfung darf höchstens einen Monat vorgezogen werden.
Was wird überprüft?
Folgende Positionen werden im Rahmen der § 57a-Überprüfung kontrolliert:
- Bremsen und Bremsanlagen
- Lenkvorrichtung und Lenkrad
- Sichtverhältnisse (Scheiben, Spiegel, Defroster, …)
- Leuchten, Rückstrahler und weitere elektrische Anlagen
- Räder, Reifen, Aufhängungen und Achsen
- Fahrgestell
- Motor
- Ausstattung (Sicherheitsgurte, Airbag, …)
- Umweltbelastung
Darüber hinaus wird eine Identifikation des Fahrzeugs vorgenommen. Für Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, gibt es noch weitere Prüfpunkte.
Was passiert, wenn Sie das Pickerl nicht bekommen?
Ist Ihr Fahrzeug bei der Pickerl-Überprüfung durchgefallen, müssen Sie die schweren Mängel beheben lassen und das Fahrzeug innerhalb von vier Wochen (28 Tage) bei derselben Werkstatt vorführen. Während dieses Zeitraums dürfen Sie mit dem PKW nicht mehr als 1.000 Kilometer zurücklegen.
Werden diese Vorgaben eingehalten, werden bei der neuerlichen Überprüfung nur die behobenen schweren Mängel sowie offensichtliche neue Mängel überprüft.
Sie müssen also nicht wieder die gesamte § 57a-Überprüfung mit Ihrem Fahrzeug durchlaufen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für das Pickerl?
Damit wir die Begutachtung durchführen können, sollten Sie folgende Unterlagen zum Pickerl-Termin mitbringen:
- Zulassungsschein
- bei Spezialanpassungen wie z. B. Sportauspuff: Genehmigungen oder Gutachten
- bei nicht zugelassenen Fahrzeugen: Typenschein bzw. Genehmigungsdokument
- bei historischen Fahrzeugen: Fahrtenbuch der letzten zwei Jahre, Genehmigungsdokument
- bei gasbetriebenen Fahrzeugen: mind. zu zwei Dritteln gefüllter Gastank (Dichtheitsprüfung)